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Reithinger - DBVI - TERENO PDF Drucken E-Mail
Der Verein Anlegerschutzanwälte e.V. www.anlegerschutzanwalt.de berichtet:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2.8.2006 der PRIVATBANK REITHINGER die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandkräftig. Die PRIVATBANK REITHINGER taucht im Zusammenhang mit zahlreichen umstrittenen Anlageprodukten des Grauen Kapitalmarkts auf wie z. B. der DBVI DEUTSCHE BEAMTENVORSORGE IMMOBILIENHOLDING AG oder der Fa. TERENO. Das Magazin Focus berichtet von 65.000 Kunden, die sich Sorgen um ihr Geld machen und auf Hilfe und Unterstützung warten. Im aktuellen Spiegel wird Anlegern die Klage empfohlen. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn aktuell noch Zahlungen an umstrittene Anlageobjekte wie DBVI oder Tereno über die Privatbank Reithinger abgewickelt werden.
 
Die PRIVATBANK REITHINGER  gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Berlin an. EURO-Einlagen und Gelder sind je Kunde zu 90 %, begrenzt auf 20.000 EURO, gesichert. Dazu gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.
Die Anlegerschutzanwälte e.V. raten Kunden, die z.B. über umstrittene Finanzierungen von Anlagen wie DBVI oder TERENO mit der PRIVATBANK REITHINGER in Kontakt stehen, umgehend eine rechtliche Beratung zu vereinbaren und klären zu lassen, ob die Zahlungen an die Bank gestoppt werden können.
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