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FALK-PLEITE: Anlegeranwälte gegen Insolvenzverwalter |
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Nach dem der Insolvenzverwalter der FALK-FONDS 68 und 71 auf die merkwürdige Idee verfallen ist, flächendeckend Anträge auf Prozesskostenhilfe bei diversen Landgerichten zu stellen, wehren sich inzwischen viele Anleger der FALK-FONDS mit Hilfe unserer Mitgliederanwälte. Es mutet wie ein Stück aus dem Tollhaus an: Nachdem die FALK-FONDS 68 und 71 pleite sind, soll die Sanierung nun offenbar auf Kosten der Staatskasse erfolgen. Der FALK-Insolvenzverwalter versucht, FALK-Gewinnausschüttungen der Vergangenheit im Wege gerichtlicher Verfahren einzutreiben und beantragt für seine Tätigkeit Prozesskostenhilfe bei diversen Landgerichten. Sein Kalkül: angesichts gleichzeitig lancierter Vergleichsangebote an die Anleger knicken diese auf breiter Front ein und zahlen zumindest einen großen Teilbetrag der FALK-Gewinnausschüttungen unter gerichtlichem Druck zurück. Mandanten, die von Mitgliedern der Anlegerschutzanwälte e.V. vertreten sind, wehren sich inzwischen vor Landgerichten gegen diese FALK-Zumutung. Gute Argumente sprechen dagegen, dass der FALK-Verwalter vor Gericht durchkommt. Zu Vergleichspanik besteht kein Anlass. Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen, sich bei FALK-Forderungen anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Sie vertreten viele FALK-Anleger gegen die Rückforderungen und die finanzierenden Banken. In jedem Fall - und dies gilt für alle Immobilienfonds - sollte geprüft werden, ob ein Ausstieg aus den FALK-Finanzierungen möglich ist. Wir berichten im Auftrag von www.anlegerschutzanwalt.de
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