| Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig |
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar 2007 mit einem entscheidenden Urteil für Aufsehen gesorgt und das deutsche Erbschaftsteuerrecht in der momentanen Auslegung für verfassungswidrig erklärt. Demnach ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Karlsruher Richter sind der Meinung, diese Art der Erhebung knüpfe an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Sie fordern: Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 . Mehr Infos z.B. unter www.steuerrecht.org
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