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Neue Pflichten für das Impressum PDF Drucken E-Mail

Das neue Telemediengesetzes, betrifft alle Betreiber von Homepages, die Waren und Dienstleistungen online anbieten. Insbesonder die  Einwilligungen der Interessenten zur Nutzung ihrer Daten und eine entsprechende Protokollierung (z. B. persönlichkeitsbezogene Daten von Interessenten, die dem Betreiber z. B. über ein Kontakt- oder Bestellformular online bekannt werden) muss entsprechend des TMG angesprochen werden. Jeder Seitenbesitzer muss eine Datenschutzerklärung veröffentlichen.

Das Abmahnrisiko bei Nichteinhaltung des Telemediengesetzes ist enorm, da man - wie im Wettbewerbsrecht nicht unüblich - Streitwerte pro Abmahnung von 50.000,- Euro oder mehr zugrunde legen kann, aus denen sich dann die Anwaltskosten der abmahnenden Seite berechnen. Die Anwaltskosten müssen von der abgemahnten Seite ersetzt werden.