Talking-Text - Udo Schmallenberg - Marketing PR SEO CMS Texter Werber - Onlinepflicht für Unternehmensdaten

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Onlinepflicht für Unternehmensdaten PDF Drucken E-Mail
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(usch) Unternehmen, die entsprechend der aktuellen Rechtslage verpflichtet sind, sich im deutschen Handelsregister einzutragen oder Veränderungen zu melden, können dies in Zukunft nicht nur online erledigen - sie müssen es sogar. Den Onlineverkehr im Gesellschaftsrecht gesetzlich und technisch umzusetzen ist eine Forderung der EU. Das damit beauftragte Bundesjustizministerium hat mit der Gründung des Bundesamtes für Justiz schon die Verantwortlichen für die Anmeldungen geschaffen und auch mit der Installation von www.unternehmensregister.de eine erste Forderung der EU konkret erfüllt.


Aber es geht noch weiter: mittels eines digitalen Schlüssels können Notare demnächst auf www.ebundesanzeiger.de im virtuellen Gericht meldepflichtige Firmen anmelden. Die Firmen können zudem verlangte Änderungen dokumentieren und online an das neue Bundesamt schicken, das diese Meldung dann auf www.unternehmensregister.de veröffentlicht.

In der Umsetzung hapert es derzeit noch gewaltig. Gerichte haben massive Probleme mit der neuen Technik und begründen Verzögerungen mit fehlender Software oder Knowhow.

Die Notare ihrerseits müssen eingetretene Wege verlassen und auch - ohne direkte Not - ihr komplettes System umstellen. Notariate, die zur Abgabe der Meldungen nicht fähig oder authorisiert sind, werden zwangsläufig vom Geschehen und der weiteren Entwicklung ausgeschlossen.

In der Erwartung von Schwierigkeiten hat der Gesetzgeber eine recht umfangreiche Übergangszeit einkalkuliert. Bis zum 31. Dezember 2009 können Anmeldungen und Änderungen auch noch per Post an das jeweils zuständige Amtsgericht geschickt werden - danach drohen Ordnungsgelder von bis zu 25.000 Euro.

Wir haben erforderliche Qualifikationen und technische Notwendigeiten sofort umgesetzt und geben Meldungen schon heute nach Möglichkeit online ab.