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Der Vermittler haftet auf Schadensersatz auch bei Insolvenz des Fonds PDF Drucken E-Mail

Im Auftrag von www.wcb-recht.de, Dortmund:

(usch) Vermittler, die noch Anteile an einem Fond verkaufen, obwohl sich dieser in wirtschaftlicher Schräglage befindet, können sich erhebliche Schwierigkeiten "einhandeln". Im akutellen Fall handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaftsbeteiligung an der Lenz II Immobilienhandel AG, die zur Eurogruppe gehört und erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hat sind.

Die Tochtergesellschaften sind bereits in Insolvenz geraten. Die Lenz II Immobilienhandel AG hat ebenfalls Insolvenzantrag gestellt. Das Landgericht Dortmund entschied nach Anhörung unseres Mandanten und des Vermittlers, daß dieser unzureichend über die Anlage aufgeklärt hat. Der Mandant der Dortmunder Anwaltsgemeinschaft WEGMANN, CANPALAT & BRINKMANN ist nicht ausreichend über die Risiken einer Gesellschaftsbeteiligung in Kenntnis gesetzt worden. Hierzu war aber der Vermittler verpflichtet. Auf Anraten des Gerichts erkannte der anwaltlich vertretene Vermittler die Forderung an. Damit konnte er Gerichtskosten sparen.

Diese Beurteilung des LG Dortmund zeigt, daß nicht nur bei "gesunden" Fondsgesellschaften Ansprüche gegen den Vermittler wegen Aufklärungspflichtverletzung in Betracht kommen. Insbesondere bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kann der Anleger gegen den Vermittler vorgehen und seinen Anspruch auch wirtschaftlich realisieren.

Klartext: Der Vermittler haftet auf Schadensersatz auch bei Insolvenz des Fonds