| Der Vermittler haftet auf Schadensersatz auch bei Insolvenz des Fonds |
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Im Auftrag von www.wcb-recht.de, Dortmund: (usch) Vermittler, die noch Anteile an einem Fond verkaufen, obwohl sich dieser in wirtschaftlicher Schräglage befindet, können sich erhebliche Schwierigkeiten "einhandeln". Im akutellen Fall handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaftsbeteiligung an der Lenz II Immobilienhandel AG, die zur Eurogruppe gehört und erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hat sind. Diese Beurteilung des LG Dortmund zeigt, daß nicht nur bei "gesunden" Fondsgesellschaften Ansprüche gegen den Vermittler wegen Aufklärungspflichtverletzung in Betracht kommen. Insbesondere bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kann der Anleger gegen den Vermittler vorgehen und seinen Anspruch auch wirtschaftlich realisieren. Klartext: Der Vermittler haftet auf Schadensersatz auch bei Insolvenz des Fonds |










