| Kosten für Unterkunft und Heizung |
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Angemessene Unterkunftskosten und Heizkosten kann das IAG (Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernehmen, so informieren die Anwälte Ebener & Siebold (Gelsenkirchen) aktuell auf Ihrer Homepage www.ra-ebener-siebold.de.
Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich zum Beispiel nach der Zahl der Familienangehörigen und dem Alter der Familienmitglieder, der Zahl der Wohnräume, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes. Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung unangemessen groß und die Aufwendungen unangemessen hoch sind. Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb - wenn überhaupt - nur in Einzelfällen geben.
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