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Kosten für Unterkunft und Heizung PDF Drucken E-Mail
Angemessene Unterkunftskosten und Heizkosten kann das IAG (Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen) in  Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernehmen, so informieren die Anwälte Ebener & Siebold (Gelsenkirchen) aktuell auf Ihrer Homepage www.ra-ebener-siebold.de.

Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich zum Beispiel nach der Zahl der Familienangehörigen und dem Alter der Familienmitglieder, der Zahl der Wohnräume, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes. Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung unangemessen groß und die Aufwendungen unangemessen hoch sind. Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb - wenn überhaupt - nur in Einzelfällen geben.

Diese Aussage haben wir der Homepage des IAG www.iag-gelsenkirchen.de am 11.09.2007 entnommen. Wenn Sie auch so ein "Einzelfall" sein sollten (Zu uns kommen pro Woche ca. 10 Einzelfälle), dann beraten wir Sie gern. Wir versuchen Wege zu finden, einen Auszug abzuwenden bzw. den Umzug, wenn er den unvermeidbar ist, über das IAG zu finanzieren.