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Freude am Fahren und der Fiskus freut sich mit PDF Drucken E-Mail

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Der Firmenwagen: Freude am Fahren und der Fiskus freut sich mit Wer einen Geschäftswagen für Privatfahrten nutzt, wird vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Schließlich handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil. Da es im Bereich Firmenwagennutzung einige neuen Steuerregelungen gibt, sollte man genau wissen, wie man den Dienstwagen am besten versteuert. Firmenwagennutzer können bisher grundsätzlich zwischen zwei Alternativen wählen: die 1-Prozent-Regel oder die kilometergenaue Berechnung der privaten Nutzung.

Wann ist die Einzelabrechnung, wann die 1-Prozent-Regel günstiger? Bei häufiger betrieblicher Nutzung empfiehlt sich die Einzelabrechnung. Dies setzt ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch voraus, das nebst Belegen beim Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Rechtsprechung stellt hieran hohe Anforderungen: Privat- und Geschäftsfahrten müssen sauber getrennt aufgelistet sein. Zwingend erforderlich sind vollständige, fortlaufende und in sich schlüssige Aufzeichnungen. Es sollten der Jahresanfangs- und Endstand, Datum, Tachostand, gefahrene Kilometer, Reiseziel und –zweck angegeben werden. Kleinere Fehler führen nicht dazu, dass das gesamte Fahrtenbuch ungültig wird. Erst wenn mehrere gewichtige Mängel vorliegen, darf das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennen (FG Köln, Urteil vom 27.04.2006, Az.: 10 K 4600/04).

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