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Abgeltungsteuer PDF Drucken E-Mail
Laut Wikipedia ist die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle - also durch den Schuldner der Erträge bzw. die depotverwaltende Stelle (i. d. R. einem Kreditinstitut) - einbehalten und anonym abgeführt.

Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungsteuersystem für Kapitalerträge eingeführt, wobei häufig nur Zinsen und Dividenden erfasst werden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland, besteuern zusätzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungsteuer.

 Fragen zur Abgelungsteuer beantwortet z.B. http://www.abgeltungsteuer.de