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Nullbilanz & Wrongful Trading" PDF Drucken E-Mail
Der IVLID befasst sich aktuell mit den Themen "Nullbilanz" und "Wrongful Trading" - zwei Begriffe, über die seriöse Gründungsagenturen Ihre Limited-Kunden informieren sollten. Jochen Hüls, Mitglied im Expertennetzwerk des IVLID, schreibt: Jede Ltd. muss spätestens 10 Monate nach jedem Geschäftsjahr ihre Accounts, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Lagebericht (director's report) bei Companies House einreichen. Diese Rechnungslegungspflichten - die übrigens auch für die deutsche GmbH existieren - dienen dem Zweck, dass sich jeder Interessierte darüber informieren kann, wie es um ein Unternehmen bestellt ist. Zweck dieser Regelung ist der Gläubigerschutz.

Das Bedürfnis nach Gläubigerschutz ist im Umgang mit einer 1-Pfund-Limited naturgemäß stärker ausgeprägt als bei einer 25.000 Euro-GmbH. in diesem Sinne verhängt Companies House drastische Strafen, wenn die Accounts nicht oder zu spät abgegeben werden - bis zur Löschung der Limited!

Wenn die Limited nur außerhalb von UK tätig war, dann ändert das nichts an der Pflicht, die Accounts in UK einzureichen. Unseriöse Gründungsagenturen empfehlen ihren Kunden, eine sogenannte "Nullbilanz" abzugeben (Dormant Accounts) und begründen dies damit, dass die Gesellschaft ja in England ruhte. Das ist natürlich illegal und unlogisch - denn entweder ruht die Limited überall auf der Welt, oder sie ruht eben nicht. Wenn Sie nicht ruht, können keine Dormant Accounts abgegeben werden. Zugegeben: Wenn die Geschäfte laufen und wenn niemand dahinter kommt, ist dieses Verfahren einfach und spart auch ein paar Pfund - oft folgenlos. Außer dass sich einige Kunden der Limited auf Nachfrage wundern dürften, dass der Laden, der sich als groß und erfolgreich darstellt nach den Companies-House-Angaben ruht...
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Viel schlimmer ist aber der Fall, in dem stets Dormant Accounts abgegeben wurden, aber die Limited im entsprechenden Zeitraum insolvent wird. in diesem Fall stellt sich die Limited nämlich in ihren Accounts besser dar, als es tatsächlich um sie bestellt ist. Klar - die Gesellschaft ist überschuldet, aber nach den Accounts hat sie noch ihr Gesellschaftskapital, da sie ja offiziell nur ruhte.

Hierbei handelt es sich nach englischem Recht um das Delikt des "Wrongful Trading" - mit der Folge, dass sich ein Gläubiger der insolventen Limited darauf berufen kann, durch die Dormant Accounts getäuscht worden zu sein. Folge: es kommt zur Durchgriffshaftung auf den Director, der gegen seine Pflichten verstossen hat. Und plötzlich ist die Limited in punkto Haftungsbegrenzung nicht besser als ein Einzelunternehmen!

Also, sollte Ihnen jemand sogenannte "Null-Bilanzen" empfehlen, dann wechseln Sie ganz schnell die Gründungsagentur. Professionelle Agenturen stellen einen Anwalt, der den deutschen Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz und GuV) für kleines Geld - 150 Euro - so umschreibt, dass er den englischen Rechnungslegungsregeln ("UKGAAP") entspricht.

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