Wir berichten auf Verbraucherschutz.tv ausführlich über die aktuelle Abmahnwelle, ausgelöst durch Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin, der im Auftrag einer einzelnen Person 170 Euro einfordert von Webseitenbetreibern, die „Google Fonts“ für ihre Homepages nutzen. Rechtsanwalt Daniel Loschelder informiert ausführlich über den Hintergrund der Forderung und notwendige Abwehrmaßnahmen. Mittlerweile gibt es weitere Rechtsanwälte und sogar Privatpersonen, die ihre Rechte geltend machen und Geld fordern.
Google Fonts abschalten
Was ein Rechtsanwalt, der mit der Abwehr der Forderung beauftragt wird aber in aller Regel NICHT erledigen kann, ist die in der Abmahnung wirksam geforderte Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Dazu ist ein Eingriff in die Homepagetechnik notwendig, die normalerweise der verantwortliche Webmaster oder Administrator übernimmt.
Sollte dieser dazu nicht in der Lage oder zeitlich nicht verfügbar sein, erledigen wir das gern zum Festpreis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Webseitenprojekt. Übermitteln Sie uns dazu einen formlosen Auftrag, wir informieren Sie anschließend darüber, welche Informationen wir von Ihnen benötigen und sorgen innerhalb von 24 Stunden für die wirksame Entfernung der Google Fonts.
Google Fonts selbst entfernen
Mit relativ kleinem Aufwand sind Google Fonts aus WordPress-Installationen zu entfernen. Ein gewisses Risiko besteht immer. Selbermacher stehen oft vor dem Problem, dass ein unsachgemäßes Entfernen für komplette Systemabstürze sorgt. So etwas kommt Betroffenen dann meist teurer zu stehen, als ein kurzer Experteneinsatz. So gibt es regelmäßig Probleme mit sogenannten Pagebuildern, die auf die Entfernung von Google Fonts sehr empfindlich reagieren.
Ihr Kontakt:
info@verbraucherschutz.tv oder Tel.: 0800 000 1963
3 Antworten auf „Google Fonts entfernen“
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